Erklärung
Das Bestellerprinzip wurde im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich zum 1. Juni 2015 in Kraft.
Was bedeutet das?
Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Makler beauftragt, auch die Kosten der anfallenden Dienstleistung trägt.
Wer bestellt, der bezahlt.
Wer einen Makler mit der aktiven Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig für die Kosten der Maklerdienstleistung aufkommen.
Diese Regelung betrifft ausschließlich die VERMIETUNG