|
Ausgabe 23.09.2004
Reinhart Immobilien Marketing 9/2004
Ende 2004 droht erneut die Abschaffung der Eigenheimzulage
Bauherren, die vor dem 1. Januar 2005 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem
1. Januar 2005 den notariellen Kaufvertragabschließen
oder einer Genossenschaft beitreten, behalten in jedem Fall
ihren Anspruch auf Eigenheimzulage. Da heißt, dass für sie noch die bisherigen Regelungen des
Gesetzes zur Eigenheimzulage über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren gelten.
Hier zum kompletten Text
|
Mit herzlichen Grüßen

Ihr Roland Reinhart
|