Ausgabe 23.09.2004

   Reinhart Immobilien Marketing 9/2004

Ende 2004 droht erneut die
Abschaffung der Eigenheimzulage

Bauherren, die vor dem 1. Januar 2005 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2005 den notariellen Kaufvertragabschließen oder einer Genossenschaft beitreten, behalten in jedem Fall ihren Anspruch auf Eigenheimzulage. Da heißt, dass für sie noch die bisherigen Regelungen des Gesetzes zur Eigenheimzulage über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren gelten.  
Hier zum kompletten Text

     Mit herzlichen Grüßen



     Ihr Roland Reinhart
 
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