|
Ausgabe 24.02.2005
Sparen
Sie mit Erbbaurecht!

Gut und günstig: Im Erbbaurecht zahlen Sie nur den
Wert der Hauses: Das Grundstück kaufen Sie nicht. Dadurch
verringert sich der Kaufpreis einer Neubau-Immobilie um fast
30 %. Statt des Grundstückpreises zahlen Sie die Erbbauzinsen,
die in der Regel niedriger sind als die Hypothekenzinsen für
langfristige Kredite.
Sparen
Sie mit dem Erbbaurecht!
Erbbaurecht
lässt den Traum der eigenen vier Wände für Sie
bezahlbar werden. Die Immobilie wird im Erbbaurecht errichtet:
das heißt, Haus und Grund werden rechtlich voneinander
getrennt. Statt des sofort fälligen Grundstückspreises
zahlt der Käufer Erbbauzinsen für eine festgelegte
Dauer. Sie sparen also den Kaufpreis für Grund und Boden
und genießen zugleich die Vorteile. Das Eigentum im Erbbau
ist vererbbar und wiederverkäuflich.
Ihre
Vorteile beim Kauf einer Immobilien im Erbbaurecht:
Deutlich günstigerer Kaufpreis durch
Abzug der Grundstückskosten
Direkter Preisvorteil gegenüber
herkömmlichen Angeboten
Sie erhalten mehr Wohnfläche für das
gleiche Geld
Geringere Bankverschuldung. Das Geld,
das Sie nicht für den Grundstückskauf
einsetzen, können Sie anderweitig
verwenden
Beachten
Sie dazu unser Angebot mit Neubau-Reihenhäusern in Würzburg-Gerbrunn,
schlüsselfertig schon für 175.000 Euro.
Nutzen
Sie diese seltene Gelegenheit und genießen Sie Wohn- und
Lebensqualität im eigenen Zuhause!
Klicken
Sie hier
Eine Serviceleistung
von REINHART IMMOBILIEN MARKETING für Sie.
Mit herzlichen Grüßen

Ihr Roland Reinhart
|